AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Landrunde GmbH für Hausvermietungen

Stand: v1.0 / 2021-07-12

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§1. Vertragsparteien und -gegenstände

(1) “Anbieter” ist die Landrunde GmbH, Waldmannshofen 60, 97993 Creglingen, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 740 810.

(2) “Gast” im Sinne dieser Bedingungen ist die natürliche oder juristische Person, die beim Anbieter eine Buchung beauftragt und deren Antrag auf Schließung eines Beherbergungsvertrags der Anbieter durch textliche Bestätigung annimmt.

(3) “Ferienwohnung” bezeichnet die dem Gast per Buchungsbestätigung zugesicherte Unterkunft (Wohneinheit, Zimmer, Räume, Apartment, Haus) im beschriebenen Umfang und der beworbenen Ausstattung.

(4) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

(5) Der Gast ist verpflichtet, seinen Mitreisenden oder seinen Besuchern in der Ferienwohnung die geltende Hausordnung und weitere sie betreffende Vertragspflichten bekannt zu machen und für deren Einhaltung zu sorgen. Dem Gast wird das Verhalten seiner Mitreisenden und Besucher insofern zugerechnet.

§2. Geltung der AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienhäusern zur Beherbergung und zum Aufenthalt durch den Gast sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Nicht-öffentliche Veranstaltungen unter ausschließlicher Teilnahme der beherbergten Personen (z.B. Geburtstagsfeiern, Gruppentreffen) sind gestattet.

(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§3. Preise

(1) Veröffentlichte Preisangaben auf der Homepage oder anderen Medien dienen lediglich der unverbindlichen Information, erfolgen ohne Gewähr und können kurzfristigen Änderungen unterliegen. Sie stehen insofern ausschließlich dazu bereit, dem Gast eine qualifizierte Buchungsanfrage zu ermöglichen.

(2) Sämtliche Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein, sofern nicht anders ausgewiesen.

(3) Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung zehn Monate und erhöht sich der vom Anbieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der Anbieter den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.

§4. Buchung und Zahlung

(1) Der Gast stellt zunächst eine qualifizierte Buchungsanfrage, bevorzugt über das Buchungsformular auf www.landrunde.de mit den darin angefragten Daten. Bei Anfragen über andere Portale oder per E-Mail ist der gleiche Datenumfang anzugeben wie über das Buchungsformular.

(2) Wenn der Anbieter dem Gast daraufhin ein Angebot zur Buchungsanfrage übermittelt, kommt der Beherbergungsvertrag dadurch zustande, dass der Gast die im Angebot geforderte Anzahlung innerhalb der gesetzten Frist (falls keine Frist genannt ist, gelten 10 Kalendertage ab Angebotsdatum als Frist) auf das angegebene Konto des Anbieters oder über vom Anbieter alternativ angebotene Zahlungsmethoden überweist. Der Anbieter kann im Angebot statt einer Vorauszahlung auch direkt die volle Begleichung des Mietpreises verlangen, insbesondere bei kurzfristigen Buchungen.

(3) Der Anbieter bestätigt dem Gast den Eingang der (An-)Zahlung und damit die verbindliche Buchung durch eine Buchungsbestätigung. Kann der Anbieter bis zur gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verbuchen, kommt kein Beherbergungsvertrag zustande.

(4) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.

(5) Im Falle einer Anzahlungsregelung ist der restliche Mietpreis spätestens 60 Kalendertage vor Anreisedatum zu begleichen, sofern im Angebot keine anderen Fristen genannt sind. Zahlt der Gast den ausstehenden Betrag nicht rechtzeitig, gilt dies als Stornierung gemäß §7 mit dem Fälligkeitsdatum der Restzahlung als Stornierungszeitpunkt.

(6) Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Anbieters aufrechnen.

§5. Leistungen

(1) Der Anbieter ist verpflichtet, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Ferienwohnung entspricht dem Ausstattungsstandard einer durchschnittlichen Mietwohnung. Eine Gewähr übernimmt der Anbieter nur für ausdrücklich zugesagte Ausstattungsmerkmale, nicht dagegen für die subjektive Qualität der Ausstattung (z. B. Belüftung).

(2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienwohnung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Anbieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte.

(3) Der Gast ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben über die Anzahl der Personen zu machen, die die Ferienwohnung belegen. Die Ferienwohnung steht maximal für die in der Buchungsbestätigung nach §4 Abs. 3 genannte Anzahl von Personen zur Verfügung. Die Belegung mit einer darüber hinausgehenden Anzahl von Personen bedarf der vorherigen textlichen Zustimmung des Anbieters. Der Preis für die Überlassung der Ferienwohnung kann sich in diesem Fall auf den bei entsprechender Belegung vom Anbieter allgemein berechneten Preis erhöhen, sofern dieser von der Personenzahl abhängt.

(4) Anbieter und Gast können weitere Leistungen im Rahmen des Aufenthalts vereinbaren. Sofern diese nicht Teil des ursprünglichen Angebots sind, werden diese getrennt abgerechnet und sind in der Regel innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig.

§6. Allgemeine Rechte und Pflichten; Hausordnung

(1) Der Gast verpflichtet sich, die geltende und bekannt gemachte Hausordnung jederzeit zu beachten und einzuhalten. Die Regelungen in den Hausordnungen werden somit Vertragsbestandteil. §1 Abs. 5 gilt entsprechend.

(2) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

§7. Rücktritt vom Vertrag (Stornierung, Verschiebung)

(1) Möchte der Gast vom Vertrag zurücktreten (Stornierung) muss dies textlich gegenüber dem Anbieter erfolgen, es sei denn der Anbieter stimmt einer mündlichen Stornierung zu. Als Stornierungstag gilt der Tag des Zugangs der Stornierung beim Anbieter. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag bedarf der textlichen Zustimmung des Anbieters.

(2) Ist der Beherbergungsvertrag nach §4 Abs. 2 zustande gekommen, zahlt der Gast bei Rücktritt vom Vertrag bis 50 Kalendertage vor Anreise 30% des vereinbarten Mietpreises als Zahlungs- und Schadensersatzanspruch (“Stornozahlung”) an den Anbieter.

(3) Storniert der Gast später als 50 aber früher als 14 Kalendertage vor Anreise beträgt die Stornozahlung 80% des Mietpreises. Bei Stornierung später als 14 Kalendertage vor Anreise und No-Shows werden 100% des Mietpreises als Stornozahlung fällig.

(4) Bei einer vom Gast nicht in Anspruch genommenen Ferienwohnung hat der Anbieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Ferienwohnung sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

(5) Bei einer Verschiebung eines bereits gebuchten Termins auf einen späteren Zeitpunkt, an dem die Ferienwohnung noch frei ist, reduzieren sich die genannten Stornozahlungen um die Hälfte.

(6) Der Anbieter verrechnet die Stornozahlung mit eventuell bereits geleisteten Zahlungen. Übersteigen die geleisteten Zahlungen die fällige Stornozahlung, erstattet der Anbieter dem Gast die Differenz. Ist die Stornozahlung höher als die bisher vom Gast an den Anbieter geleisteten Zahlungen, stellt der Anbieter dem Gast die Differenz in Rechnung.

(7) Sofern mit dem Gast abweichende Stornierungs- oder Änderungsbedingungen für dessen Buchung vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt sind, gelten diese insoweit anstelle der hier genannten Bedingungen.

(8) Ferner ist der Anbieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen außerordentlich zu kündigen, wenn z. B.
 a) höhere Gewalt oder andere vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. behördliche Verordnungen),
 b) die Ferienwohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Gastes oder bzgl. des Zwecks, bzgl. der Belegung und der Anzahl der zu beherbergenden Personen oder bzgl. der Unterbringung von Tieren gebucht wurde, 
c) die Ferienwohnung zu anderen als zu Wohnzwecken genutzt wird, d) bei groben Verstößen gegen die Bestimmungen der Hausordnung, e) der Anbieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit oder den Hausfrieden anderer Gäste oder Nachbarn oder das Ansehen des Anbieters in der Öffentlichkeit gefährdet, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Anbieters zuzurechnen ist.

(9) Der Anbieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktritts- bzw. Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. In Fällen des Abs. 7 a) oder im Fall des Leistungsverzuges des Anbieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung hat der Anbieter bereits geleistete Mietpreiszahlungen und/oder Vorauszahlungen unverzüglich zu erstatten. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. bei berechtigter Kündigung durch den Anbieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Der Gast hat dem Anbieter alle von ihm zu vertretenden Schäden aufgrund eines Rücktritts bzw. einer außerordentlichen Kündigung gemäß Abs. 7 zu ersetzen.

§8. Haftung; Verjährung

(1) Der Anbieter haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Anbieters beschränkt, wenn und soweit er nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht unabdingbar unbeschränkt haftet. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Anbieters auftreten, wird sich der Anbieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, die Störung oder den Mangel zu beseitigen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung oder den Mangel zu beseitigen und einen möglichen Schaden gering zu halten.

(2) Eine Haftung des Anbieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte (Pool, Klettergerüst, Schaukel u.a.) durch den Anbieter ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Eltern sind zur Aufsicht ihrer Kinder beim Aufenthalt auf dem Gelände und insbesondere der Nutzung der angebotenen Geräte und Einrichtungen verpflichtet. Den vor Ort ausgehängten und/oder den in der Hausordnung aufgeführten Regelungen ist Folge zu leisten.

(3) Für eingebrachte Sachen des Gastes haftet der Anbieter nicht; sie gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne der §§701 f. BGB. Eine Haftung des Anbieters nach diesen Vorschriften ist damit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für Wertgegenstände, die der Gast in der Ferienwohnung verwahrt und/oder hinterlässt.

(4) Der Gast haftet für alle Schäden, die er, seine Mitreisenden oder seine Besucher in dem Haus der Ferienwohnung, in der Ferienwohnung und/oder am Inventar der Ferienwohnung schuldhaft verursacht hat/haben. Eine private Haftpflichtversicherung wird dem Gast empfohlen. Der Gast ist verpflichtet, dem Anbieter Schäden unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt insbesondere auch bei solchen Schäden, die sich auch auf andere Wohnungen im Haus auswirken können (z. B. Wasserschäden, Feuerschäden).

(5) Ansprüche des Gastes verjähren in sechs Monaten, es sei denn der Anbieter haftet wegen Vorsatzes. Ansprüche des Anbieters verjähren in der jeweiligen gesetzlichen Frist.

§9. An- und Abreise, Schlüsselübergabe; Verspätete Räumung

(1) Die Ferienwohnung steht am Anreisetag regelmäßig ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Die Anreise muss bis 22:00 Uhr erfolgen, es sei denn, ein späterer Anreisezeitpunkt wird vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart. Eine Anreise vor 15.00 Uhr kann ebenfalls nur erfolgen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart wurde.

(2) Auf Verlangen des Anbieters ist der Gast verpflichtet, seine Identität dem Anbieter gegenüber bei der Anreise durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass nachzuweisen.

(3) Der Anbieter kann vom Gast die Entrichtung einer Kaution in Höhe von bis zu 500 € verlangen. Der Anbieter erstattet diese Kaution bei rechtzeitiger Räumung der Ferienwohnung und Herausgabe aller Schlüssel am Abreisetag, sofern die Ferienwohnung keine von dem Gast zu vertretenden Schäden aufweist und/oder sofern mit dem Gast nicht etwas anderes vereinbart wurde. Für den Fall darüber hinausgehender Schäden an der Ferienwohnung und/oder dem Inventar werden diese dem Gast in Rechnung gestellt und die Kaution entsprechend auf den Gesamtbetrag angerechnet.

(4) Am Abreisetag hat der Gast die Schlafräume der Ferienwohnung bis spätestens um 11:00 Uhr zu räumen, die übrigen Gemeinschaftsräume bis spätestens 13:00 Uhr. Die gesamte Ferienwohnung ist geräumt und gemäß dem in der Hausordnung bestimmten Zustand, zumindest aber besenrein, zur Verfügung zu stellen. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung hat der Anbieter gegenüber dem Gast Anspruch auf eine Zusatzzahlung. Diese beträgt
 a) 100 € (netto) bei einer Räumung der Zimmer nach 11:00 Uhr bzw. der Gemeinschaftsräume nach 13:00 Uhr aber vor 14:00 Uhr;
 b) 100 % des vereinbarten Übernachtungspreises/Nacht bei einer Räumung nach 14:00 Uhr. 
Darüber hinaus hat der Anbieter Anspruch auf Ersatz aller ihm aufgrund einer verspäteten Räumung entstehenden weitergehenden Schäden.

(5) Die Räumung gemäß Abs. 4 gilt erst als bewirkt, wenn neben der Räumung der Ferienwohnung auch alle Schlüssel an den Anbieter oder seinen Vertreter herausgegeben wurden. Hierzu kann der Gast, wenn dies mit dem Anbieter zuvor ausdrücklich vereinbart wurde, alle Schlüssel auf dem Tisch in der Ferienwohnung hinterlassen und die Wohnungstür zuziehen. Eventuelle Schlüssel für Innentüren (Zimmer, Appartments) sind immer im Haus an der vorgesehen Stelle bzw. am gleichen Ort wie bei der Ankunft zu hinterlegen. Der Gast ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Schließung der Wohnungstür zu kontrollieren. Sollte eine elektronische Schließvorrichtung zur Anwendung kommen, verpflichtet sich der Gast zum Verschließen der Tür nach dem Verlassen.

(6) Bei Verlust eines oder mehrerer Schlüssel hat der Gast dem Anbieter Schadensersatz für deren Neuherstellung und ggf. für den Einbau neuer Schlösser zu leisten.

§10 . Datenschutz

Der Gast willigt ein in die Verarbeitung seiner angegebenen persönlichen Daten im Rahmen der aktuellen Fassung der Datenschutzerklärung des Anbieters.

§11. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen textlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Waldmannshofen/Deutschland. Gerichtsstand ist Würzburg.

(3) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(4) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam bzw. nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.